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Ralf Michels
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Wenn Sie als Arzt oder Ärztin arbeiten, haben wir eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte: Die Zahl der Patientenforderungen nach einem vermeintlichen oder tatsächlichen Behandlungsfehler ist nach Angaben der HDI Versicherung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, ebenso die Höhe der Forderungen. Hinzu kommt: Neue gesetzliche Regelungen machen die Suche nach einer passenden Berufshaftpflichtversicherung nicht gerade einfacher. Die gute Nachricht: Mit einer professionellen Beratung finden auch Sie genau die Versicherung, die Sie als Mediziner in den unterschiedlichen Formen der Berufsausübung brauchen.
Laut Heilberufe-Kammergesetz ist die Berufshaftpflicht für alle Ärzte obligatorisch. Was auch sinnvoll ist. Denn gerade in Zeiten wachsender Belastungen im Berufsalltag steigt das Risiko, einen Fehler zu machen. Nur zwei Beispiele aus der Praxis:
Doch auch für alle anderen Fachrichtungen gilt: „Die Folgen eines Fehlers können verheerend sein – finanziell und juristisch. Etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg“, wie es in einer Mitteilung der Würzburger Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte heißt.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte leistet vereinfacht gesagt für zweierlei: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche von vermeintlich geschädigten Patienten ab und springt bei berechtigten Ansprüchen für die finanziellen Folgen ein. Mit Deckungssummen von 3, besser 5 Millionen Euro sind Ärztinnen und Ärzte schon einmal gut geschützt. „Bei der Wahl Ihrer Versicherung sollten Sie aber auf Details achten“, rät Carsten Lutz, Leiter Produktmanagement Heilwesen bei der HDI Versicherung. „Dazu gehört beispielsweise ein erweiterter Strafrechtsschutz, der bei Praxisinhabern auch für mitversicherte angestellte Ärzte gilt. Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren brauchen ein auf sie zugeschnittenes Spezialkonzept.“
Übrigens: Für Vertragsärzte gilt im Zuge des 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine verschärfte Versicherungspflicht. Unter anderem ist die von Experten empfohlene Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro pro Versicherungsfall nun verbindlich vorgeschrieben (mit angestellten Kollegen 5 Millionen). Für Berufsausübungsgemeinschaften gelten besondere Regeln. In jedem Fall sollten Mediziner gemeinsam mit einem kompetenten Berater prüfen, ob ihre bestehende Police noch der aktuellen Rechtslage entspricht.
Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie bei mir.