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Entscheider News Ausgabe 2

Entscheider News


Betriebseinrichtung ausreichend versichern

Inhaltsversicherung

Sie ist so etwas wie eine Hausratversicherung für den Betrieb: Eine Inhaltsversicherung schützt das Inventar eines Unternehmens vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Diebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm, Hagel und (je nach Vertrag) weiteren möglichen Katastrophen. Damit sind Maschinen, Werkzeug, Büroeinrichtungen, Waren und Vorräte geschützt – eben die gesamte „technische und kaufmännische Betriebseinrichtung“, wie es im Versicherungsdeutsch heißt. 

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Eine solche Police – man spricht auch von Inventar-, Geschäftsinhalts-, Betriebs- oder Gewerbeinhaltsversicherung – sollte jedes Unternehmen haben, auch kleine und mittlere Betriebe.

Auch fremdes Eigentum kann abgesichert werden

Ersetzt wird im Falle eines Schadens meist der Neupreis der beschädigten oder zerstörten Sachen. Sogar fremdes Eigentum, das Sie in Ihrem Betrieb lagern, kann durch eine Inhaltsversicherung abgesichert werden. Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände sich aus betrieblichen Gründen im Unternehmen befinden. Zum Beispiel, weil sie der Eigentümer Ihnen vorübergehend zur Reparatur oder Wartung überlassen hat, oder wenn es sich um Besitz von Mitarbeitern handelt, den diese üblicherweise mit in den Betrieb bringen (Arbeitskleidung, Taschen und so weiter).

Wichtig: Beim Abschluss einer Inhaltsversicherung sollten Sie genau darauf achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme hoch genug ist. Liegt sie unter dem tatsächlichen Wert des betrieblichen Inventars (gegebenenfalls inklusive Fremdeigentum), besteht eine sogenannte Unterversicherung. Kommt es dann zu einem Schaden, so wird dieser von der Versicherung nur anteilig ersetzt – auf einem Teil der Kosten bleiben Sie also sitzen.

So vermeiden Sie eine Unterversicherung

Obwohl es gerade für junge Start-ups verlockend ist, Versicherungsbeiträge durch eine moderate Versicherungssumme möglichst niedrig zu halten, sollte die Deckungssumme, wie sie auch genannt wird, immer dem Wert des Betriebseigentums entsprechen. Alles andere hieße, am falschen Ende zu sparen. Manche Versicherer bieten aber auch Policen an, die ausdrücklich auf die sogenannte „Einrede wegen Unterversicherung“ verzichten. Dann bekommen Sie den gesamten Schaden ersetzt, auch wenn eigentlich Unterversicherung vorliegt. Tipp: Achten Sie aber darauf, ob im Vertrag eine Höchstgrenze genannt wird. Manchmal greift der Einredeverzicht nämlich nur bei kleineren Schäden.


Hat Ihr Betrieb die richtige Inhaltsversicherung?

Lassen Sie uns Ihre Police vor allem auf Unterversicherung prüfen!

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